Es gibt dort verschiedene prozentualle Einstufungen und Kennzeichen, die ihnen bei der Steuer zu folgenden Vergünstigungen und Freibeträgen verhelfen:
So hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag
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Grad der Behinderung
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Pauschbetrag
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Grad der Behinderung
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Pauschbetrag
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25 und 30
35 und 40
45 und 50
55 und 60
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310 EUR
430 EUR
570 EUR
720 EUR
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65 und 70
75 und 80
85 und 90
95 und 100
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890 EUR
1 060 EUR
1 230 EUR
1 420 EUR
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"H" und "Bl"
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3 700 EUR
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Weitere Vergünstigungen erhalten Sie,
- wenn Sie einen Grad der Behinderung von 80% oder das Kennzeichen "G" und mindestens 70% in Ihrem Behindertenausweis stehen haben.
In diesem Fall dürfen Sie pauschal 3.000 km zu je 30 Cent, also 900 EUR pauschal als außergewöhnliche Belastung absetzen. - wenn in Ihrem Behindertenausweis das Merkmal "aG", "H" oder "Bl" enthalten ist.
Dann dürfen Sie private Fahrten mit bis zu 15.000 km zu je 30 Cent absetzen (gegen Nachweis), maximal 4.500 EUR. - zudem können Sie die den doppelten Betrag bei der Entfernungspauschale (Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte) ansetzen